Aufklärungstext Grippeimpfstoff für Patienten unter 60 Jahren

Informationen zur Schutzimpfung gegen Influenza („Grippe") mit Vierfachimpfstoff (tetravalenter
Impfstoff)

Akute Erkrankungen der Atemwege gehören zu den häufigsten Erkrankungen, sie werden durch eine
Vielzahl verschiedener Erreger, insbesondere Viren, verursacht. Eine besondere Rolle spielt das
Influenza-Virus, der Erreger der „echten“ Grippe, die jedes Jahr epidemisch auftritt. Verglichen mit
anderen Erregern akuter Atemwegserkrankungen verursachen Influenza-Viren meist einen
schwereren Krankheitsverlauf. Der beste Schutz besteht in einer rechtzeitig durchgeführten Impfung.
Vor den durch andere Erreger hervorgerufenen, im Allgemeinen leicht verlaufenden akuten
Atemwegserkrankungen, schützt die Influenza-Impfung nicht.
Die Influenza ist eine akute Erkrankung, die mit Fieber, Husten und Muskelschmerzen einhergeht und
rein klinisch nicht immer von anderen Atemwegserkrankungen zu unterscheiden ist. Vor allem bei
älteren Menschen und chronisch Kranken werden häufig schwere Verläufe beobachtet. Die
Virusgrippe tritt gehäuft in der kalten Jahreszeit auf. Deshalb sollte in der Regel in den
Herbstmonaten (am besten Oktober/November) geimpft werden. Die Schutzimpfung kann aber
jederzeit durchgeführt werden.


Impfstoff
Die Influenza-Viren verändern sich ständig, sodass die Influenza-Impfung jährlich mit einem aktuellen
Impfstoff wiederholt werden muss. Die sog. saisonalen Influenza-Impfstoffe werden alljährlich
entsprechend der aktuellen Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hergestellt. Die
Empfehlung berücksichtigt weltweit die aktuell zirkulierenden Influenza-Viren der Typen A und B. Der
Vierfachimpfstoff enthält die Bestandteile von zwei Influenza A-Viren und zwei Influenza-B-Viren, die
häufig gleichzeitig vorkommen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 2018 die
Anwendung eines Vierfachimpfstoffes statt des früher üblichen Dreifachimpfstoffes, weil damit ein
breiteres Erregerspektrum abgedeckt wird. In größeren Abständen droht die Gefahr einer weltweiten
Ausbreitung eines vollständig neuen Influenza-Erregers (Pandemie). Dies war ab 2009 mit der
„Neuen Influenza A/H1N1", auch gelegentlich als „Schweinegrippe" bezeichnet, der Fall. Seither sind
die aktuellen saisonalen Influenza-Impfstoffe immer auch gegen dieses Influenza A /HIN1-Virus
wirksam. Auch wenn sich ausnahmsweise in einer Saison die Impfstoff-Zusammensetzung nicht
ändert, sollte der Impfschutz aktualisiert werden.
Die hier besprochenen Vierfachimpfstoffe gegen Influenza werden auf Hühnereibasis hergestellt. Sie
sind für Erwachsene und Jugendliche zugelassen, es können auch Kinder ab 6 Lebensmonaten bzw.
ab 3 Jahren - je nach verwendetem Impfstoff - geimpft werden. Der Impfstoff (0,5 ml) wird bevorzugt
in den Muskel (Oberarm, seitlicher Oberschenkel), im Einzelfall auch unter die Haut gespritzt.
Die Influenza-Impfung kann gleichzeitig mit anderen Impfungen vorgenommen werden. Der
Impfschutz beginnt etwa 2 bis 3 Wochen nach der Impfung. Kinder bis zum vollendeten 9.
Lebensjahr, die noch nie gegen Grippe geimpft wurden, sollten nach frühestens 4 Wochen eine 2.
Impfdosis bekommen.


Wer soll geimpft werden?
Die Influenza-Impfung wird allen Personen empfohlen, die durch eine Influenza besonders gefährdet
sind: Personen ab 60 Jahre, alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel (bei erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens schon ab dem 1. Drittel) Personen, die
durch ihren Beruf täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen, wie zum Beispiel Busfahrer oder
Lehrer, Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie etwa chronischen
Atemwegserkrankungen, chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes), angeborenen und erworbenen Schäden des Immunsystems
(z.B. HIV-Infektion), chronischen neurologischen Krankheiten (z. B. Multiple Sklerose), Personen, die
von ihnen betreute Risikopersonen mit Influenza anstecken könnten, bei denen aber auch selbst ein
hohes Ansteckungsrisiko durch Patienten und Pflegebedürftige besteht; dazu zählen medizinisches
und Personal in der Pflege alter und kranker Menschen sowie auch alle Haushaltsangehörigen der
Risikoperson, Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.
Die Impfempfehlung für Schwangere wurde bereits 2010 aufgenommen, da Studien zeigten, dass
Schwangere ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen bei einer Influenza-Erkrankung
haben. Unerwünschte Nebenwirkungen wurden weder bei der Mutter noch beim Kind beobachtet.
Auch in der Stillzeit kann die Impfung verabreicht werden. Wer an chronischen neurologischen
Erkrankungen leidet, beispielsweise neuro-muskulären Erkrankungen, hat ebenfalls ein erhöhtes
Risiko für schwere Krankheitsverläufe der Influenza (auch Kinder). Daher sollen auch diese Patienten
geimpft werden ebenso wie MS-Patienten, bei denen Influenza zu neuen Krankheitsschüben führen
kann.


Wer soll nicht geimpft werden?
Wer an einer akuten Krankheit (v. a. bei fiebrigen Infektionen) leidet, soll nicht geimpft werden. Die
Impfung ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. Wer an einer schweren
Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes leidet, darf nicht mit diesem Impfstoff
geimpft werden. Das kann z.B. bei einer nachgewiesenen schweren Allergie gegen Hühnereiweiß der
Fall sein.


Verhalten nach der Impfung
Der Geimpfte bedarf keiner besonderen Schonung, innerhalb von 3 Tagen nach der Impfung sollten
aber ungewohnte körperliche Belastungen vermieden werden. Gelegentlich treten Ohnmachtsanfälle
direkt nach (oder sogar schon vor) der Impfung als Reaktion auf den Nadeleinstich auf, die während
der Erholungsphase vorübergehend von Sehstörungen, Missempfindungen oder unwillkürlichen
Bewegungen begleitet sein können. Bei Personen, die zu Kreislaufreaktionen neigen oder bei denen
Sofortallergien bekannt sind, sollte der Apotheker vor der Impfung darüber informiert werden.
Mögliche Lokal- und Allgemeinreaktionen nach der Impfung
Nach der Impfung kann es neben der angestrebten Immunität und damit dem Schutz vor der
Erkrankung häufig bis sehr häufig (1 bis ≥ 10 Prozent der Geimpften) an der Impfstelle zu Rötung
oder schmerzhafter Schwellung kommen. Dies ist Ausdruck der normalen Auseinandersetzung des
Körpers mit dem Impfstoff und tritt meist innerhalb von 1 bis 3 Tagen, selten länger anhaltend, auf.
Gelegentlich (0,1 bis 1 Prozent) schwellen und verhärten nahe gelegene Lymphknoten, häufig es
kann zu Juckreiz, Verhärtung oder gelegentlich zu einem Hämatom („blauer Fleck") an der
Einstichstelle kommen. Ebenfalls können Allgemeinsymptome auftreten wie Schüttelfrost, Fieber,
Magen-Darm-Symptome wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, Unwohlsein, Erschöpfung,
Reizbarkeit (bei Kindern), Schwindel, Schwitzen, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, gelegentlich
auch Ausschlag. In der Regel sind diese genannten Lokal- und Allgemeinreaktionen vorübergehend
und klingen rasch und folgenlos wieder ab.


Sind Impfkomplikationen möglich?
Impfkomplikationen sind sehr seltene, über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende
Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand des Impflings deutlich belasten. Nach einer
Influenza-Impfung werden selten allergische Reaktionen z.B. der Haut (gelegentlich mit Juckreiz und
Nesselsucht) und der Atemwege beobachtet. Uber eine allergische Sofortreaktion (allergischer
Schock) wurde nur in Einzelfällen berichtet. Sehr selten kann es zu einer Gefäßentzündung (sehr
selten mit Nierenbeteiligung) kommen oder es verringert sich vorübergehend die Zahl der
Blutplättchen, als deren Folge Blutungen auftreten können. Ebenfalls nur sehr selten wurden in der
medizinischen Fachliteratur neurologische Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der
Impfung beschrieben (z.B. Nervenentzündung, vorübergehende Lähmungen, Krampfanfall mit und
ohne Fieber).


Beratung zu möglichen Nebenwirkungen durch den Apotheker
In Ergänzung zu diesem Merkblatt bietet Ihnen Ihr Apotheker ein Aufklärungsgespräch an. Wenn
nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden
Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen der Apotheker ebenfalls zur Beratung zur
Verfügung.


Quelle: Deutsches Grünes Kreuz e.V., Marburg (nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen)

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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